Wireless-Prüfungen nach Version 2.2.2 der ETSI EN 300 328

TÜV Rheinland führt ab sofort Wireless-Prüfungen nach den Vorgaben der neuen Version 2.2.2 der ETSI EN 300 328 durch. Die Vorgängerversion V2.1.1 wurde bereits im Jahr 2020 durch die neue Version V2.2.2 ersetzt. Die Version V2.2.2 muss ab dem 6. August 2021 für die Konformitätsvermutung herangezogen werden. ETSI EN 300 328 zählt zu den am häufigsten angewendeten Standards für Prüfungen von Produkten mit Funktechnik und regelt die Anforderungen für Breitband-Übertragungssysteme, die im lizenzfreien 2,4 GHz-Band betrieben werden. Das 2,4 GHz-Band wird unter anderem für Funktechnologien wie Zigbee, Bluetooth und WiFi/WLAN (2,4 GHz) usw. verwendet.

„Die neue Regelung hat für Produkthersteller, die ihre Produkte im EU-Binnenmarkt vermarkten beziehungsweise vertreiben, weitreichende Änderungen. Produkte für die ETSI EN 300 328 maßgeblich ist, müssen bei ihrer Neuzulassung den Anforderungen der V2.2.2. entsprechen. Auch langlebige Produkte, die vor Ablauf des Stichtags 6. August keine entsprechende Aktualisierung erfahren haben, müssen mit Ablauf der Übergangsfrist die Vorgaben der V2.2.2 erfüllen, um weiterhin im EU-Binnenmarkt vertrieben werden zu können. Für Produkte die die Anforderung nach V2.2.2 teilweise erfüllt haben, ist die Einschaltung einer Benannten Stelle für das Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie RED 2014/53/EU zwingend erforderlich“, erklärt Sajid Mohammed, Experte für Wireless & IoT bei TÜV Rheinland. „Mit unserer Expertise und in unserer Funktion als Benannte Stelle für Funk und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sind wir ein kompetenter Partner für Hersteller weltweit“, so der TÜV Rheinland-Experte weiter.


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