EuGH-Generalanwalt legt Schlussanträge zur verdachtslosen Vorrats-Datenspeicherung in Deutschland vor

Manuel Campos Sánchez-Bordona, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), hat seine Schlussanträge im Rechtsstreit zwischen der SpaceNet AG und der Bundesrepublik Deutschland über das deutsche Gesetz zur verdachtslosen und flächendeckenden Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten vorgelegt. In seinem Gutachten heißt es, die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation sei allenfalls ausnahmsweise im Falle einer Bedrohung der nationalen Sicherheit zulässig, keinesfalls generell wie im deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen.

Hintergrund

Am 13. September fand die EuGH-Anhörung im Fall des Internetproviders SpaceNet statt, um die Frage zu klären, ob die anlasslose und flächendeckende Speicherpflicht von Verkehrs- und Standortdaten in Deutschland mit dem Unionsrecht – unter anderem der EU-Grundrechte-Charta – vereinbar ist. Die Münchener SpaceNet AG klagt bereits seit April 2016 gegen das umstrittene Überwachungsinstrument. Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln war die SpaceNet AG zuletzt erfolgreich: Es entschied am 20. April 2018, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstoße. Das Bundesverwaltungsgericht war anderer Meinung. Nun soll der Europäische Gerichtshof entscheiden. Im November 2016 hatten Digitalcourage, der AK Vorrat und 23 betroffene prominente Verbände, Künstlerinnen, Journalisten, Anwältinnen und Ärzte Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Patrick Breyer zählt zu den Beschwerdeführern. Das Urteil aus Karlsruhe steht noch aus.

Informationen: Patrick Breyer, EU-Abgeordneter, Bürgerrechtler und Jurist


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