Bundesamt für Strahlenschutz erhält Radon-Daten für die Forschung

Um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen, müssen Arbeitgeber in Radon-Vorsorgegebieten die Radon-Konzentration an bestimmten Arbeitsplätzen messen und gegebenenfalls gegen erhöhte Radon-Werte vorgehen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kann die anonymisierten Ergebnisse dieser Messungen künftig zu Forschungszwecken nutzen, um weitere Erkenntnisse für den Schutz vor Radon zu gewinnen. Grundlage dafür ist eine Neuregelung in der Strahlenschutzverordnung. Radon ist ein radioaktives Gas, das überall in Deutschland im Boden entsteht – je nach Standort in unterschiedlichen Mengen. Über Poren, Spalten und Risse kann es in Gebäude gelangen und sich dort in der Raumluft ansammeln. Atmet man Radon über längere Zeit ein, steigt das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.

In Radon-Vorsorgegebieten wird der Referenzwert zum Schutz vor Radon in Gebäuden überdurchschnittlich häufig überschritten. Dort gelten besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon. Unter anderem müssen Arbeitgeber*innen die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschossen mit einem qualitätsgesicherten Messverfahren ermitteln lassen und die Messergebnisse nach einheitlichen Vorgaben dokumentieren. „Das Bundesamt für Strahlenschutz setzt sich seit langem für den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen und in Wohnungen ein und forscht zu unterschiedlichen Aspekten – etwa zu erhöhten Radon-Vorkommen, zum Gesundheitsrisiko oder zu Minderungsmöglichkeiten“, erläutert BfS-Präsidentin Inge Paulini. „Die Ergebnisse der Radon-Messungen an Arbeitsplätzen werden unsere Datengrundlage erheblich erweitern.“ „Die neuen Daten können dazu beitragen, unser Bild über die Radon-Situation in Deutschland zu verbessern. Über die Zeit werden sich Entwicklungen erkennen lassen. Wir werden sehen können, wie gut die Regelungen für Arbeitsplätze in den Radon-Vorsorgegebieten wirken“, schildert Paulini die Perspektive. „Vor allem erhoffen wir uns aus der Auswertung der Daten Erkenntnisse, um Vorschläge für verbesserte Schutzmaßnahmen und für die Weiterentwicklung der Regelungen zum Schutz vor Radon zu machen.“ Für Arbeitgeber entsteht durch diese zusätzliche Nutzung der Radon-Messdaten kein Aufwand. Die Datenübermittelung übernehmen die sogenannten anerkannten Stellen – das sind die Dienstleister, die die Radon-Messungen an Arbeitsplätzen qualitätsgesichert durchführen. Damit sie die Radon-Messdaten schnell, standardisiert und anonymisiert an das BfS überspielen können, hat das BfS ein elektronisches Datenübermittlungsportal eingerichtet.

Messdaten werden anonym übermittelt

Aus welchem Betrieb ein Messergebnis stammt, erfährt das BfS nicht. Alle Messdaten werden vor der Übermittlung an das BfS anonymisiert. Das BfS erhält ausschließlich Daten, die für eine spätere wissenschaftliche Auswertung erforderlich sind. Dazu gehören neben Dauer und Ergebnis der Messungen das Stockwerk, in dem gemessen wurde, sowie Geokoordinaten, die die Messungen regional zuordnen. Rückschlüsse auf einen konkreten Betrieb sind grundsätzlich nicht möglich. Welche Daten im Einzelnen übermittelt werden, ist in der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben. Anerkannte Stellen erhalten vom BfS die Zugangsdaten zum elektronischen Datenübermittlungsportal.


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