KMU, Gewerbebetriebe und Selbständige können bei der Umsetzung digitaler Vorhaben von großzügigen Fördermitteln profitieren. Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW unterstützt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen innovativer Unternehmen. Er kann sowohl zur Finanzierung von Investitionen als auch Betriebsmitteln genutzt werden. Neben dem leichten Kreditzugang zeichnet den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit die lange Laufzeit von bis zu 10 Jahren aus.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die weltweit größte nationale Förderbank sowie nach Bilanzsumme die drittgrößte Bank Deutschlands. Die KfW verfolgt als nationale öffentlich-rechtliche Förderbank ein besonderes Geschäftsmodell und einen gesetzlichen staatlichen Auftrag und ist daher grundsätzlich nicht mit anderen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten des privatrechtlichen, genossenschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Sektors zu vergleichen. Als Anstalt öffentlichen Rechts und Förderbank besteht die primäre Aufgabe der KfW darin, die wirtschaftliche Entwicklung von KMU und Selbständigen zu unterstützen. Die Digitalisierung ist dabei ein Schlüsselthema. Als Beispiel soll hier der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW dienen, mit dem zukunftsweisende Vorhaben von KMU, Selbständigen, Start-ups und Freiberuflern aktiv vorangebracht werden sollen. Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW unterstützt innovative Vorhaben, also die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen innovativer Unternehmen mit einer zinsgünstigen Finanzierung. Er kann sowohl zur Finanzierung von Investitionen als auch Betriebsmitteln genutzt werden. Neben dem leichten Kreditzugang – dank bis zu 70% optionale Haftungsfreistellung für Finanzdienstleister – zeichnet den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit die lange Laufzeit von bis zu 10 Jahren aus.
Die Konditionen des Programms auf einen Blick:
Zinssatz ab 1,00 % effektivem Jahreszins
Attraktiver Förderzuschuss von 3 % (nicht zurückzuzahlen!)
Mindestsumme eines Kredits: 25.000 Euro
Je nach Finanzierungsvorhaben bis zu 25 Mio. Euro möglich
Mindestlaufzeit: 2 Jahre (mit Zuschuss 5 Jahre)
Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags
ERP (European Recovery Program): Diesem Begriff begegnet man bei den Förderprogrammen der KfW recht häufig, zum Beispiel beim “ERP-Kapital für Gründung”. ERP ist die Abkürzung von “European Recovery Program”. Hierbei handelt es sich um Fördermittel aus dem Europäischen Wiederaufbauprogramm, das 1948 im Rahmen des Marshall-Plans ins Leben gerufen wurde. Beispiele für förderfähige Investitionen sind unter anderem die Implementierung von ERP- und Produktionssystemen (Stichwort Industrie 4.0), die Schaffung von digitalen Plattformen, Apps oder neuen Online-Vertriebskanälen oder der Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze. Generell werden die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen mit innovativem Charakter mit diesem Förderkredit unterstützt. Im Zweifel lohnt es sich, das eigene Investitionsvorhaben dahingehend zu prüfen und eine Finanzierung anzufragen.
Bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben werden zu 100 % ausgezahlt. Dabei darf der Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben nicht überschreiten. Insgesamt können Unternehmen bis zu 3 % des Kreditbetrages Zuschuss erhalten. Geförderten Unternehmen steht der Kredit mit Laufzeiten zwischen 2 und 10 Jahren zur Verfügung. Positiv: Eine feste Zinsbindung über die Laufzeit erleichtert Unternehmen die Finanzplanung. Folgende KMU, Gewerbetreibende und Selbständige werden gefördert: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanz von höchstens 43 Mio. Euro), freiberuflich Tätige (zum Beispiel Ärzte, Steuerberater und Architekten), größere mittelständische Unternehmen (die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und mit maximalem Gruppenumsatz 500 Millionen Euro).
Existenzgründer und junge Unternehmen können Anträge im ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit in der reinen Refinanzierungsvariante (380) stellen. In den Programmvarianten mit Haftungsfreistellung (390 und 391) sind weiterhin nur etablierte Unternehmen ab einem Unternehmensalter von 2 Jahren zur Antragsstellung berechtigt.
Welche Projekte werden mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit gefördert?
Die Besonderheit des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits ist der nicht zurückzuzahlende Zuschuss von 3 Prozent. Das heißt: 3 Prozent des ausgezahlten Kreditbetrags erhält der Unternehmer nach Abruf des Kredits auf sein Konto ausgezahlt. Bei der Vergabe des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits oder von Fördermitteln kommt in der Regel das sogenannte Durchleitungsprinzip zur Anwendung. Dabei agieren Geschäftsbanken in der Rolle als Mediatoren im Prozess zur Anfrage sowie bei der Ausgabe der Fördermittel. Wie funktioniert das Durchleitungsprinzip?
Da Förderbanken keine eigenen Filialen betreiben, stellen Unternehmen ihren Förderantrag nicht an die Förderbank, sondern über eine Geschäftsbank als Mediator an die Förderbanken. Die Geschäftsbank prüft als erste Instanz den Antrag und leitet ihn bei positivem Entscheid weiter. Werden die Fördermittel gewährt, agiert die Geschäftsbank auch weiterhin als Mediator. So refinanziert die Förderbank das entsprechende Kreditvorhaben der Geschäftsbank zu günstigen Konditionen. Dieser gewonnene Kostenvorteil wird anschließend auch dem Antragsteller gewährt. Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit muss wie beschrieben grundsätzlich über eine klassische Geschäftsbank als Mittler bei der KfW angefragt werden. Über das Finanzportal COMPEON können Antragsteller Fördermittel für Digitale Vorhaben erhalten.