EU-Kommission beschließt neue EU Standard-Datenschutzklauseln

Seit dem Urteil „Schrems II“ des EuGH am 16.07.2020 besteht ein „digitaler Graben“ zwischen Europa und den USA. Nicht nur, dass der EuGH (wenig überraschend) das umstrittene EU-US-PrivacyShield stürzte; es wurde auch der eigentlich bewährte EU-Standardvertrag in Frage gestellt. Das hat für europäische Unternehmen größte Konsequenzen, denn es fehlen nun zwei wichtige Rechtsgrundlagen für die Nutzung fast aller US-Cloud-Dienste (wie z.B. Microsoft 365, ZOOM und viele andere). Die Fachwelt ist ratlos… und die Datenschutz-Aufsichtsbehörden verschicken kritische Fragebögen. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Drittland-Datentransfers ist seit Juli 2020 wohl eine der heißesten Datenschutz-Baustellen überhaupt. Elf Monate nach dem EuGH-Urteil beschließt die EU-Kommission am 04.06.2021 endlich die neuen EU-Standardvertragsklauseln. Auch wenn die EU-Kommission selbst von einer „leicht umzusetzenden Vorlage“ spricht, so handelt es sich doch um ein sehr komplexen Text mit hohen inhaltlichen Anforderungen. Damit kann niemand wirklich arbeiten.

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