Sichere digitale Zeitangaben mit qualifiziertem Zeitstempel

Ob es um die fristgerechte Einreichung von Dokumenten, die Archivierung von Patientenakten, um Beleg von Angeboten für große Ausschreibungen oder um die Absicherung von Signaturen, die auf Kurzzeitzertifikaten („Ad-Hoc“) beruhen, geht – zahlreiche Anwendungsszenarien verlangen nach einem Beweis, dass bestimmte digitale Daten oder Dokumente zu einem bestimmten Zeitpunkt so und nicht anders vorgelegen haben. Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel ist das geeignete Werkzeug, das diese Anforderung erfüllt. Er ergänzt die E-Signatur optimal und weist den ursprünglichen Zustand von Dokumenten zu einem bestimmten Zeitpunkt verlässlich nach.

Die europäische eIDAS-Verordnung legt in Artikel 41 (2) sogar den sehr hohen Beweiswert eines qualifizierten Zeitstempels fest, der nur sehr schwer durch einen Gegenbeweis erschüttert werden kann. Im Gegensatz dazu ist die lokale Systemzeit eines Computers leicht manipulierbar und mit keinem hohen Beweiswert verbunden. Qualifizierte Zeitstempel werden nicht durch einen lokalen Computer bestimmt, sondern innerhalb eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters erzeugt und basieren somit auf einer offiziellen, nachvollziehbaren Zeitquelle. Entsprechende Anbieter, wie z.B. die D-TRUST GmbH (ein Unternehmen der Bundesdruckerei), garantieren, dass die von ihnen ausgestellten qualifizierten Zeitstempel über einen Zeitraum von 30 Jahren überprüfbar sind.

Die Zeitangabe bei der D-TRUST wird mit dem deutschen DCF 77 Zeitsignal synchronisiert. Die Abweichung beträgt bei Zeitsignalausfall maximal 500 Millisekunden. Eine wichtige Rolle spielt der qualifizierte Zeitstempel beim Einsatz von nur kurzzeitig gültigen „Ad-Hoc“-Fernsignaturzertifikaten (Handy-Signatur). Wenn sich eine Person per Video für ein qualifiziertes sign-me Fernsignatur-Konto identifiziert (VideoIdent-Verfahren), wird für jeden Signaturvorgang ein neues 24 Stunden gültiges qualifiziertes „Ad-Hoc“-Signaturzertifikat ausgestellt. Damit die erzeugte qualifizierte Signatur auch nach Ablauf der 24 Stunden als gültig angezeigt wird, ist beim Signieren ein qualifizierter Zeitstempel zu verwenden.

 


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