Widerstand gegen EU-Pläne zur Chatkontrolle

35 Organisationen weltweit, darunter der Deutsche Anwaltverein, die Digitale Gesellschaft und das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ), warnen vor dem EU-Gesetz zur Chatkontrolle, das die EU-Kommission am 30. März vorlegen will. Ähnlich wie bei Apples höchst umstrittenem „SpyPhone“-Plänen will die EU-Kommission im Kampf gegen „Kinderpornografie“ alle Anbieter von E-Mail-, Chat- oder Nachrichtendiensten verpflichten, vollautomatisiert nach verdächtigen Nachrichten zu suchen und diese an die Polizei weiterzuleiten, indem sie die Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger massenhaft überwachen und scannen – auch wenn diese bisher noch sicher Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.

Die Menschenrechtsverteidiger fordern die EU-Kommission auf, „sicherzustellen, dass die private Kommunikation der Menschen nicht zum Kollateralschaden der bevorstehenden Gesetzgebung wird“. Verdächtige müssten ins Visier genommen werden, anstatt eine Massenüberwachung einzuführen. Die Entstehung von Missbrauchsmaterial müsse mithilfe von sozialen und menschlichen Interventionen von vornherein verhindert werden.[1] In einer Pressemitteilung warnt EDRi, dass der Vorschlag „das Wesen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergraben“ und „die EU zum Weltmarktführer bei der Massenüberwachung ganzer Bevölkerungen machen würde“. „Wie soll die EU dann ihre Stimme erheben, wenn undemokratische Regimes die gleichen Methoden nutzen?“

Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kommentiert: „Dieser EU-Big-Brother-Angriff auf unsere Mobiltelefone durch fehleranfällige Denunziationsmaschinen, die unsere gesamte private Kommunikation durchforsten, ist der erste Schritt in Richtung eines Überwachungsstaates nach chinesischem Vorbild. Wird der nächste Schritt sein, dass die Post alle Briefe öffnet und scannt? Organisierte Kinderporno-Ringe benutzen keine E-Mails oder Messenger. Die wahllose Durchsuchung aller Briefe verletzt die Grundrechte und schützt die Kinder nicht. Vielmehr besteht dadurch die Gefahr, dass ihre privaten Bilder in die falschen Hände geraten und Kinder kriminalisiert werden“.

In einem Gutachten stellte eine ehemalige EuGH-Richterin im vergangenen Jahr fest, dass sich die flächendeckende Durchleuchtung privater Kommunikation nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbaren lässt. Laut einer Umfrage lehnen 72 % der Bürger die verdachtslose Durchleuchtung ihrer privaten Kommunikation und Bilder ab


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