TeamDrive hat Hornetdrive übernommen

Nachdem mehr als 90 Prozent der Nutzer von Hornetdrive ihre Zustimmung erteilt haben, hat die Hamburger TeamDrive GmbH den Betrieb von Hornetdrive wie angekündigt übernommen. Der Übergang erfolgte ohne Downtime und ohne Betriebs­einschränkungen. An den Preisen und Leistungen hat sich nichts geändert. Alle verschlüsselten Daten bleiben weiterhin in deutschen Rechenzentren, unter deutscher Kontrolle. TeamDrive-Geschäfts­führer Detlef Schmuck spricht von einer „sanften und reibungslosen Transformation“. Die Übernahme durch TeamDrive war erfolgt, nachdem sich der bisherige Betreiber Hornetsecurity von dem Service trennen wollte, um sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren. 

Im Laufe des Jahres 2023 wird TeamDrive den Hornetdrive-Anwendern anbieten, entweder ihre bestehenden Verträge zu unveränderten Preisen zu verlängern oder alternativ zum TeamDrive-Service überzugehen. Bei einer Migration auf TeamDrive erhalten die Nutzer bei gleich hohem Sicherheitsniveau eine ganze Reihe neuer Funktionen hinzu.

Höchste Sicherheitsanforderungen nach deutschem Recht

Die TeamDrive-Clouddienste entsprechen laut Anbieter den höchsten Sicherheitsanforderungen nach deutschem Recht. Insbesondere werden aufgeführt: lückenlose End-to-End-Verschlüsselung, Zero-Knowledge-Architektur, revisionssichere Versionierung, Zwei-Faktor-Zugriffs­schutz, automatische Datensynchronisation zwischen allen autorisierten Geräten, regelmäßige Backups und Daten­speicherung ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Damit ist der Dienst für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Richter, Ärzte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer geeignet, was als die höchste Sicherheitsstufe in Deutschland gilt. Es werden alle Anforderungen gemäß DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) erfüllt. 

TeamDrive-Chef Detlef Schmuck hatte bereits bei der Ankündigung der Übernahme deutlich gemacht, dass er diese auch als einen wichtigen Schritt zu einer „Datenautarkie Deutschlands“ verstanden wissen will. „Wir brauchen hochsichere Datenräume, die deutschem Recht unterliegen und weder direkt noch indirekt von der Gesetzgebung eines anderen Landes abhängig sind“, ist Schmuck fest überzeugt. Insbesondere geht es nach seiner Einschätzung darum, die Abhängigkeit von US-Anbietern zu reduzieren. Er verweist darauf, dass die Datenschutzkonferenz des Bundes erst vor wenigen Monaten zu der Einsicht gelangt war, dass der Betrieb von Microsoft 365 in Deutschland gegen geltendes Recht verstößt. „Angesichts der Verbreitung von Microsoft 365 entspricht das Alarmstufe rot“, sagt Detlef Schmuck. Er gibt zu bedenken: „Das ist bekanntlich kein Einzelfall. Viele Unternehmen und Behörden verwenden US-Software und häufig eben auch US-Clouddienste. Ersteres ist erlaubt, aber letzteres verstößt eindeutig gegen die Datenschutz-Grundverordnung, soweit personenbezogene Daten erfasst werden, was praktisch immer der Fall ist. Mit TeamDrive und jetzt auch Hornetdrive stellen wir deutsche Alternativen zur Verfügung. Diese erlauben weiterhin die Nutzung von US-Programmen, sorgen aber dafür, dass die Datenhaltung streng nach deutschem Recht erfolgt.“


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