Der Europäische Gerichtshof stellt den urheberrechtlichen Schutz der harmonisierten Normen nicht in Frage

Heute verkündete der Europäische Gerichtshof sein Urteil in der Rechtssache C-588/21 P über den Zugang der Öffentlichkeit zu harmonisierten Normen gemäß der Verordnung 1049/2001. Das Urteil stellt den urheberrechtlichen Schutz von harmonisierten Normen nicht in Frage. Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung der harmonisierten Normen gemäß der Verordnung 1049/2001 bestehe und erklärt daher die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Zugang zu den vier beantragten Normen zu verweigern, für nichtig.

CEN und CENELEC als zwei der offiziellen europäischen Normungsorganisationen (ESOs) und ihre Mitglieder – die nationalen Normungsorganisationen in 34 europäischen Ländern, wie z.B. DIN und DKE – begrüßen, dass der Gerichtshof dem Hauptargument der Kläger und der Generalanwältin nicht folgt. Diese hatten gefordert, den Urheberrechtsschutz für harmonisierte Normen generell auszuschließen. Das Urteil stellt ebenfalls nicht in Frage, dass der Zugang zu Dokumenten im Rahmen der Verordnung 1049/2001 unbeschadet bestehender Urheberrechtsvorschriften erfolgt, die das Recht Dritter auf Vervielfältigung oder Nutzung freigegebener Dokumente einschränken können.

Der Erfolg der europäischen Normung basiert auf dem Fachwissen und dem freiwilligen Engagement unterschiedlicher Interessengruppen aus den Bereichen Wirtschaft, Regierung, Verbraucher, Hochschulen und Forschung. Dieses integrative System stellt sicher, dass Normen praxisnah entwickelt und einfach anwendbar sind. Sie werden kontinuierlich an den Stand der Technik angepasst und stimmen vielfach mit internationalen Normen überein. Die Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen ermöglichen es den Unternehmen, ihre Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt zu verkaufen. Sie gewährleisten die Konformität mit den europäischen Rechtsvorschriften und steigern die Wettbewerbsfähigkeit auf den globalen Märkten.

Auf dieser Grundlage werden die Normungsorganisationen weiterhin eng mit der Europäischen Kommission und allen relevanten Interessengruppen, die an der europäischen Normung beteiligt sind, zusammenarbeiten, zum Nutzen des Binnenmarktes und der europäischen Unternehmen und Bürger. Als nationale Mitgliedorganisationen bei CEN und CENELEC vertreten DIN und DKE die deutsche Meinung in der europäischen Normung und leisten so einen wichtigen Beitrag für den Erfolg des europäischen Binnenmarkts. Eine ausführliche Analyse des Urteils wollen DIN und DKE am morgigen Mittwoch, 06.03.2023, auf ihren Internetseiten veröffentlichen.


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