MIG veröffentlicht 100. Förderaufruf für bessere Mobilfunkversorgung

Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (MIG) hat ihren 100. Förderaufruf für die Errichtung eines Mobilfunkmasts ver­öffentlicht. Der geförderte Mast soll im sächsischen Vogtland in der Gemeinde Muldenhammer gebaut werden und dort die Ortschaft Schneckenstein sowie das dazugehörige Gebiet um den gleichnamigen Felsen mit Mobilfunk versorgen. Die Region zeichnet sich unter anderem durch viele Wanderwege aus und ist bei Touristen sehr beliebt.

Ernst Ferdinand Wilmsmann, Geschäftsführer der MIG: „Der 100. Förderaufruf für die Schließung „weißer Mobilfunkflecken“ ist ein wichtiger Meilenstein! Jeder neue Förderaufruf ist ein Schritt hin zu einer besseren Mobilfunkversorgung ländlicher Gebiete. Denn aus Förderaufrufen werden Förderbescheide und daraus Mobilfunkmasten. Auch wenn sich das einfach anhört: Das Schließen ‚weißer Mobilfunkflecken‘ ist eine hochkomplexe Aufgabe, gerade in den nach Voranschreiten des eigenwirtschaftlichen Ausbaus noch verbleibenden unversorgten Gebieten. Die MIG kümmert sich um diese wichtige Aufgabe, die vor Ort geschätzt und unterstützt wird. Große Unterstützung bekamen wir für den neuen Standort im Vogtland durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, der ein Grundstück für den neuen Mast zur Verfügung stellt. Der Rahmenvertrag zwischen der MIG und dem Sachsenforst beschleunigte dabei die Vertragsverhandlungen. Auch die Zusammenarbeit mit der Kommune war vorbildlich. Es konnten bereits viele Fragen geklärt werden, damit später das Genehmigungsverfahren und der Mastbau zügig erledigt werden können. Wenn alle Akteure so gut zusammenarbeiten wie bei diesem Projekt, können wir schon bald den nächsten ‚runden‘ Förderaufruf veröffentlichen“.

Der 100. Förderaufruf ist auf der Unternehmensseite der MIG veröffentlicht. Potenzielle Antragsteller, wie zum Beispiel klassische Tower Companies, aber auch andere Unternehmen, die über die erforderliche Sach- und Fachkunde sowie die Zuverlässigkeit für den Bau und den Betrieb eines Mobilfunkmasts verfügen, können sich ab sofort um eine Förderung zu bewerben.

„Für den 100. Förderaufruf gilt noch eine Frist von sechs Wochen für die Einreichung von Förderanträgen. Ab dem nächsten Förderaufruf wird die Zeitspanne auf fünf Wochen verkürzt, um bis zum Auslaufen des Mobilfunkförderprogramms Ende des Jahres noch so viele Projekte wie möglich in den Förderprozess zu überführen und damit ‚weiße Mobilfunkflecken‘ zu schließen“, erläutert Wilmsmann. Die Förderung erhält grundsätzlich das Unternehmen, das den geringsten Förderbedarf für den Bau des Mobilfunkmasts aufruft. Der Mast muss dann innerhalb von 17 Monaten gebaut, mit Mobilfunkantennen bestückt und in Betrieb genommen werden.

Mehr Informationen zur Mobilfunkförderung und zum Förderaufruf sind unter www.netzda-mig.de zu finden.


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